Fördermöglichkeiten:

Ihre Finanzielle Unterstützung


Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung

Bildungsprämie - Bundesweit

In Abhängigkeit der Höhe Ihres Einkommens können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Ausstellung eines Bildungsgutscheines in Höhe von maximal 50% der Lehrgangs- bzw. Seminarkosten, maximal 500 € beantragen.

Formulare   

Video 


Lehrgänge, die gefördert werden:

Da unsere Lehrgänge "Webbasierter Fernlehrgang Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)/Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK)" sowie "Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling" von der ZFU zertifiziert werden müssen, erfüllen diese Lehrgänge die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bildungsgutscheins.


Personen, die gefördert werden:

Sie müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Förderung erhalten:

  • Durchschnittlich muss eine Erwerbsfähigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche, z.B. über einen gültigen Arbeitsvertrag nachgewiesen sein. Auch Selbständige können die Bildungsprämie nutzen.

  • Einkommenshöhe: Das zu versteuernde Einkommen darf bei Ledigen 20.000 € und bei Verheirateten 40.000 € nicht überschreiten.

  • Der Wohnsitz muss in Deutschland sein, die Beschäftigung muss in Deutschland ausgeübt werden und es wurde im gleichen Jahr noch kein Bildungsgutschein ausgestellt.


Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie die zuständige Beratungsstelle aufsuchen. Diese finden Sie hier:

Beratungsstelle

Bringen Sie Ihren Ausweis, Nachweise über die aktuelle Beschäftigung (z.B. den gültigen Arbeitsvertrag) und als Einkommensnachweis den Steuerbescheid mit.

Förderungshöhe:

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 €. Die Bildungsprämie fördert die reinen Veranstaltungskosten einschließlich Umsatzsteuer sowie kosten für Unterrichtsmaterialien. Nicht förderfähig sind  Übernachtung- und Verpflegungskosten, die im Rahmen der Präsenzphase anfallen können.

Abwicklung des Bildungsgutscheins:

Der Bildungsgutschein kürzt Ihren Rechnungsbetrag um die entsprechende Höhe. Wir rechnen nach Absolvierung des Lehrgangs den Bildungsgutschein mit der zuständigen Behörde ab.