Fördermöglichkeiten: 

Ihre Finanzielle Unterstützung 


Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung. 

Aufstiegs-BAföG - bundesweit

Sie erhalten unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen einen Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr und ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 50%. Zudem wird auf Antrag bei bestandener Prüfung 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erlassen.

Details, insbesondere Formulare, finden Sie hier:  Details

 

Lehrgänge, die gefördert werden:

Webbasierter Fernlehrgang Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in (IHK) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung, Zulassung unter Nummer: 5123720

 


Personen, die gefördert werden:

Zum Personenkreis, die durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden, gehören insbesondere:

Personen, mit einer kaufmännischen Ausbildung, z.B. Industriekaufleute, Kaufleute für Bürokommunikation, Steuerfachleute etc...., welche die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllen.

Bachelor-Absolventen, nicht gefördert werden Master-Absolventen.


Zuständige Ämter - Antragstellung:

Ihr ständiger Wohnsitz entscheidet über die zuständige Behörde. Die zuständigen Ämter finden Sie hier:

Zu den Ämtern


Nachdem Sie die zuständige Behörde ausgewählt haben, können Sie sich die Antragsformulare hier anzeigen lassen:
Antragsformulare


Beachten Sie, dass Sie einige Formulare von uns, von der IHK oder Ihrer Krankenversicherung unterschreiben lassen müssen. Von uns müssen Sie das Formblatt B ausfüllen lassen, von der Krankenversicherung das Formblatt KV und von der IHK das Formblatt Z für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen.

Förderungshöhe:

Der webbasierte Fernlehrgang Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)/Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) kostet 3.300 € zzgl. der Prüfungsgebühr der IHK von ca 700 €. Ihr Kostenanteil liegt bei Bestehen der IHK-Prüfung bei:

Gesamtkosten:     
 4.000 €
Zuschuss in Höhe von 50%:     
 -2.000 €  
Betrag nach Zuschuss = zinsgünstiges Darlehen
  2.000 €  
Bestandene Prüfung Darlehenserlass in Höhe von 50%:  -1.000 € 
Restbetrag zinsgünstiges Darlehen:
  1.000 €
  Hinweis: Ein vollständiger Darlehenserlass erfolgt bei Existenzgründung mit einem sozialversicherungsbeschäftigen Arbeitnehmer.