Fördermöglichkeiten:

Ihre finanzielle Unterstützung 


Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung

Senken Sie Fortbildungskosten, indem Sie für Ihre Fortbildung staatliche Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen beantragen. Wir helfen Ihnen gerne, sich im „Förderdschungel“ zurecht zu finden.

Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Fortbildung und persönlichen Voraussetzung zum Zuge kommen können.

Einen umfassenden Überblick mit den jeweiligen Details, erhalten Sie hier:

Details 


Aufstiegs-BAföG  - bundesweit   

Sie erhalten unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen einen Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr und über den Rest der Fördersumme ein zinsgünstiges Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50% des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erlassen.

Details, insbesondere Formulare, finden Sie hier:
Formulare

Weitere Details zum Aufstiegs-BAföG


3.000 Euro-Meister Bonus in Bayern   

Der Meisterbonus wird ohne Antragstellung nach erfolgreichem Abschluss von förderfähigen Lehrgängen in Bayern gezahlt.



Details, insbesondere Formulare, finden Sie hier:
Formulare

Weitere Details zum Meister Bonus


Bildungsprämie - bundesweit

In Abhängigkeit von der Höhe Ihres Einkommens können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Ausstellung eines Bildungsgutscheines in Höhe von maximal 50% der Lehrgangs- bzw. Seminarkosten, maximal 500 € beantragen.

Details, insbesondere Formulare finden Sie hier:

Formulare

Ein zusammenfassendes Video zur Bildungsprämie, finden Sie hier:

Video 

Weitere Details zur Bildungsprämie


Übrige vom Bundesland abhängige Förderung

Hier finden Sie unterschiedliche, bundeslandabhängige Förderungen mit Ausnahme des "bayrischen Meisterbonus". Dieser Förderung haben wir aufgrund der Bedeutung eine eigenständige Rubrik (siehe oben) gewidmet.

Weitere Details zur Förderung








Bildungsurlaub

Weiterbildungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Sie sollten deshalb prüfen, ob Sie für Ihren Lehrgangs- bzw. Seminarbesuch einen Anspruch auf „Bildungsurlaub“ haben.

Weitere Details zum Bildungsurlaub