Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung 


3.000 Euro-Meister-Bonus in Bayern   

Der Meisterbonus wird ohne Antragstellung nach erfolgreichem Abschluss von förderfähigen Lehrgängen in Bayern gezahlt.

Lehrgänge, die gefördert werden:

Die Richtlinien zur Vergabe des Meister-Bonus regeln die Details. In der zugehörigen Anlage werden die Weiterbildungslehrgänge aufgelistet, die förderwürdig sind. Dazu gehört auch folgender Fernlehrgang, den wir anbieten:

Webbasierter Fernlehrgang Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK), Zulassungsnummer: 5123720

Die Prüfung zu diesem Fernlehrgang wird von der zuständigen IHK abgenommen.

Personen, die gefördert werden:

Der Absolvent muss zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Hauptwohnsitz oder seinen Beschäftigungsort in Bayern haben. Die Prüfung muss vor einer bayrischen, zuständigen Stelle abgelegt worden sein (z.B. IHK Würzburg-Schweinfurt).

Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:

Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Die prüfende Stelle schreibt sämtliche Teilnehmer an, die die Prüfung erfolgreich bestanden haben.

Förderungshöhe:

Der Meisterbonus in Höhe von 3.000 € wird unabhängig von der Einkommenshöhe ausgezahlt, wenn die Prüfung erfolgreich bestanden wurde.

Wichtig:

Nach derzeitigem Stand ist keine Verrechnung des Aufstiegs-BAföG mit dem Meisterbonus vorgesehen, so dass Sie - bei Vorliegen der Voraussetzungen - in den Genuss beider Förderungen kommen können.