Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Lehrgänge, die gefördert werden:
Gefördert werden individuelle, berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln. Der Bildungsscheck kann auch an Beschäftigte in Elternzeit gewährt werden.
Personen, die gefördert werden:
Gefördert werden Personen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Der Betrieb der Arbeitgebers darf höchstens 249 Mitarbeiter habe, Außerdem ist eine Einkommensgrenze zu beachten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 30.000 € (bei Ehegatten: 60.000 €) nicht übersteigen.
Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter :
Der Bildungsscheck wird erst nach einer Beratung ausgestellt:
Förderungshöhe
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Die Förderungshöhe beträgt 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal jedoch 500 €. Der Mindestbetrag der Weiterbildung muss mindestens 500 € betragen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Lehrmaterial, Fahrten zum Kursort sowie die Unterbringung und Verpflegung. Eine Beantragung des Bildungsschecks ist in einem Rhythmus von zwei Jahren möglich.