Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung

Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt       

Lehrgänge, die gefördert werden:

Individuelle berufliche Weiterbildungen, weiterbildende Studiengänge und Coachings, die mehr als 1.000 € kosten.


Personen, die gefördert werden:

Gefördert werden Teilnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Sachen-Anhalt haben sowie Auszubildende und Schüler, deren Ausbildungsbetrieb bzw. Berufsfachschule in Sachen-Anhalt liegt. Förderfähig sind Arbeitnehmer nur, wenn das durchschnittliche, monatliche Bruttogehalt unter 4.575 € liegt. Zuschüsse können auch Arbeitslose erhalten, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.


Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:

Ein Antrag ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Details und Anträge finden Sie unter:

Anträge


Förderungshöhe:

In Abhängigkeit der Zielgruppe werden 60% bis 90% der Ausgaben für die Fortbildung übernommen. Zur Fördersumme gehören auch die Kosten für Fahrten zum Kursort, für Übernachtungen und Kinderbetreuung. Der Zuschuss ist bei Auszubildenden und Berufsfachschüler auf bis zu 3.000 € begrenzt. Für die übrige Zielgruppe ist eine Begrenzung auf 25.000 € vorgesehen.