Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung
Sachsen: Weiterbildungsscheck
Lehrgänge, die gefördert werden:
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die bei Bildungsträgern stattfinden.
Personen, die gefördert werden:
Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Sachsen liegen. Gefördert werden Auszubildende und Berufsfachschüler über 18 Jahre, geringfügige Beschäftigte (bis 450 €/Monat), Berufsrückkehrer, die arbeitslos oder -suchend gemeldet sind.
Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:
Die Anträge sind bei der Sächsischen Aufbau-Förderbank einzureichen. Antragsformulare und weitere Informationen finden sich unter:
Förderungshöhe:
In Abhängigkeit von der Zielgruppe werden 50% bis 80% der Lehrgangskosten inkl. der Prüfungsgebühren übernommen. Der übrige Teil ist durch Eigenmittel abzudecken. Nicht förderfähig sind Kosten für die Fahrten zum Kurort und für die Unterbringung. Die förderfähigen Kosten müssen bei Arbeitnehmern und geringfügig Beschäftigten mindestens 1.000 € betragen, bei den übrigen Personengruppen mindestens 300 €.