Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung

Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus   

Lehrgänge, die gefördert werden:

Gefördert werden berufliche Fortbildungen, die mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden umfassen. Dazu gehören auch unsere Online-Kurse und die Fernlehrgänge, die durch die ZFU zertifiziert sind.

Personen, die gefördert werden:

Der Weiterbildungsbonus wird ausschließlich Auszubildenden und Arbeitnehmern (inkl. Aufstocker) gewährt, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Gefördert werden auch Inhaber von Kleinbetrieben und Freiberufler, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:

Zuständig ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Details und Antragsformulare finden Sie unter:

Antrag

Förderungshöhe:

Förderungsfähig sind bis zu 50% der Kurskosten, maximal jedoch 2.000 €. Die übrige Summe ist vom Arbeitgeber zu zahlen. Außerdem sind die Kurskosten nur förderfähig, wenn diese inkl. der Prüfungsgebühren und Lehrmaterial mindestens 160 € betragen. Nicht förderfähig sind die Fahrtkosten zum Kursort und die Übernachtungskosten.