Staatliche Förderung für Ihre Fortbildung

Thüringen: Weiterbildungsscheck   

Lehrgänge, die gefördert werden:

Gefördert werden Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln.

Personen, die gefördert werden:

Bezuschusst werden Arbeitnehmer in Thüringer Unternehmen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 € und 40.000 € (bei Ehegatten: 40.000 € und 80.000 €) liegen.


Zuständige Beratungsstelle bzw. Ämter:

Zuständig ist die Arbeit- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen. Der Antrag muss vor der Buchung des Kurses erfolgen. Details sowie Antragsformulare finden sich unter:

Details


Förderungshöhe:

Die Antragsteller erhalten bei Genehmigung einen Zuschuss zur Weiterbildung von bis zu 500 €. Der Weiterbildungsscheck ist in einem Rhythmus von zwei Kalenderjahren erhältlich.